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Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, weisen wir Sie hiermit zusätzlich ausdrücklich darauf hin, dass Veränderungen an Ihrem Fahrzeug nach §19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht zulässig sind, solange diese nicht vom TÜV und oder Dekra abgenommen worden sind.